Das Patenamt ist so alt wie die Kirche. Denn seit den Anfängen des Christentums waren den Menschen, die sich taufen lassen wollten, andere Christen und Christinnen zur Seite gestellt, die ihre Taufvorbereitung begleitet haben und die Ernsthaftigkeit des Taufbegehrens bezeugten. Diese Aufgaben blieben dann auch, wenn zunehmend Säuglinge statt Erwachsener getauft wurden. Bis heute begleiten die Paten das Kind bei der Taufe und erklären ihre Mitverantwortung für die religiöse Erziehung des Täuflings.
Bei der Taufe eines Kindes versprechen Eltern und Paten, dass sie sich für eine christliche Erziehung einsetzen. Jedes getaufte Kind hat eine/n oder mehrere Paten/Patinnen. Mindestens ein Pate sollte evangelisch sein, er muss einer der christlichen Kirchen angehören, die 2007 die sogenannte Magdeburger Erklärung unterzeichnet haben.
Das sind im Einzelnen neben der evangelischen Kirche, die katholische Kirche, orthodoxe und altorientalische Kirche sowie verschiedene Freikirchen in Deutschland.
Bei Bedarf unterstützt der Pfarrer oder die Pfarrerin die Eltern bei der Suche nach geeigneten Paten. Bleibt das erfolglos, kann das Kind ausnahmsweise mit Zustimmung des Presbyteriums dennoch getauft werden, wenn mindestens ein Elternteil evangelisch ist.
Alle Informationen zum Patenamt gibt es auch im Internet. Unter www.mein-patenamt.de.
Bei einer Erwachsenentaufe sind keine Paten notwendig.